Anklage wegen Folter in Syrien: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord
Die Bundesanwaltschaft hat einen Syrer wegen Tötung, Folter und Freiheitsberaubung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Fahad A. sei außerdem auch wegen Mordes angeklagt worden, teilten die Karlsruher Ermittler am Montag mit. Die Anklage des im Mai in Rheinland-Pfalz festgenommenen A. sei zum Oberlandesgericht Koblenz erhoben worden.