Makler darf Mieter mit ausländischem Namen bei Wohnungssuche nicht diskriminieren
Wohnungen sind knapp, der Mietmarkt ist mancherorts leergefegt - der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun ein Urteil gegen Benachteiligung gefällt. Makler dürfen Wohnungssuchende nicht diskriminieren, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Sowohl der Immobilienverband als Vertreter der Makler als auch der Mieterbund begrüßten das Urteil. (Az. I ZR 129/25)