Gesetz zum Schutz von Paketboten bleibt in Kraft
Die Rechte von Paketbotinnen und -boten werden auch weiterhin gesetzlich geschützt. Der Bundesrat billigte am Freitag die Entfristung des Gesetzes zur sogenannten Nachunternehmerhaftung für die Kurier-, Express- und Paketbranche. Es soll insbesondere die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gewährleisten.