Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
Wer als Schüler in einer Schultoilette Pfefferspray versprüht, darf laut einer Gerichtsentscheidung aus Berlin sofort für zehn Schultage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Schüler habe den Schulfrieden erheblich beeinträchtigt, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mit. Seine Aussage, dass er von einem vergleichsweise harmlosen Spray ausgegangen sei, sei eine Schutzbehauptung. (Az.: 3 L 511/26)