Pflichtangabe zu Energieeffizienz bei Gewinnspiel: EuGH entscheidet gegen Payback
Wer ein Gewinnspiel veranstaltet und einen Fernseher als Gewinn auslobt, muss dessen Energieeffizienzklasse angeben. Der Veranstalter gilt dann als Händler und muss die Pflichten aus der entsprechenden EU-Verordnung erfüllen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um einen Streit zwischen dem Verband Wirtschaft im Wettbewerb und Payback. (Az. C‑120/25)