Opfer von Straftaten sollen in Gerichtsverfahren mehr Unterstützung bekommen
Opfer schwerer Straftaten sollen in Strafverfahren mehr Unterstützung bekommen. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstagabend einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dabei geht es vor allem um den Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung. Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, sollen künftig von Amts wegen eine solche Beratung erhalten. Sie müssten dann keinen Antrag mehr stellen.