
Nach Tod von Frau und Baby durch verunreinigte Lösung: Bewährungsstrafe bestätigt
Nach dem Tod einer Frau und eines Babys durch eine verunreinigte Glukosemischung aus der Apotheke ist eine Apothekerin rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Köln nach Angaben vom Mittwoch weitgehend. Die Apothekerin hatte die Mischung im September 2019 aus Versehen mit dem toxischen Stoff Lidocainhydrochlorid verunreinigt. (Az. 2 StR 339/24)