Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicherer Herkunftsstaat gelten
Georgien als sicheres Herkunftsland einzustufen, ist nach Auffassung des Karlsruher Verwaltungsgerichts aktuell nicht mit EU-Recht vereinbar. Das erklärte das Gericht in zwei am Montag veröffentlichten Urteilen und sieht es damit ähnlich wie schon das Berliner Verwaltungsgericht im März. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte dagegen im April keine Bedenken gegen diese Einstufung.