Flüssiggas-Terminal darf Verbrennungsmotoren nur mit Genehmigung weiter betreiben
Wenn das Flüssigerdgas-Terminal vor Rügen seinen Strom weiter per Verbrennungsmotor auf dem Schiff erzeugt, muss der Betreiber Deutsche Regas dafür eine Änderungsgenehmigung erwirken. An dem Verfahren muss außerdem die Öffentlichkeit beteiligt werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Ursprünglich war geplant, dass das Terminal schon ab Januar dieses Jahres mit Landstrom versorgt wird. (Az. 7 A 8.25 und 7 A 14.25)