Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
Ein Polizeibewerber darf einer Gerichtsentscheidung zufolge wegen eines einmaligen Harnsteins nicht abgelehnt werden. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies laut Mitteilung vom Montag die Beschwerde des Landes gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen zurück. Das Land habe kein konkretes Gesundheitsrisiko des Bewerbers aufgezeigt, das eine bestehende Verwendungseinschränkung aus Gründen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn rechtfertigen würde, hieß es.