Verband: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen nicht überall einlösbar
Zum neuen Schuljahr ab diesem Herbst wird in Deutschland schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen eingeführt. Jedoch gehen derzeit nur zwei Drittel der Schulleitungen von Grundschulen davon aus, dass ihre Schule für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, ein solches Angebot auf Ganztagsbetreuung gewährleisten kann. Das ergab eine am Freitag veröffentlichte Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE).