

Karlsruhe urteilt über deutsche Verantwortung bei US-Drohnenangriffen via Ramstein
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilt am Dienstag (10.00 Uhr) über eine mögliche Mitverantwortung Deutschlands für bestimmte US-Drohneneinsätze, für die der in Rheinland-Pfalz gelegene Stützpunkt Ramstein zur Datenweiterleitung genutzt wird. An das Gericht wandten sich zwei Männer aus dem Jemen, die nach ihren Angaben einen Drohnenangriff mit mehreren Toten in ihrem Heimatort miterlebt hatten. (Az. 2 BvR 508/21)
Sie wollen erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt, nachforscht und gegebenenfalls bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts drängt. Die Bundesregierung will keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Das Gericht entscheidet nun über eine mögliche Schutzpflicht Deutschlands. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatten die Kläger 2020 keinen Erfolg, woraufhin sie sich an das Verfassungsgericht wandten.
C.Acosta--GBA