Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten
Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.
Dass die Fahrzeugpapiere gefälscht waren, sei für einen Laien nicht erkennbar gewesen, befand das Gericht. Auch ein beim Kauf fehlender Zweitschlüssel sowie die verlangte Barzahlung und der Kaufpreis hätten noch keinen Anlass zu Misstrauen geben müssen. Dem Käufer sei insofern keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, er habe den Wagen deshalb gutgläubig gekauft.
Ein sogenannter gutgläubiger Erwerb sei zwar bei Sachen ausgeschlossen, die dem Eigentümer unfreiwillig abhanden gekommen seien, etwa durch Diebstahl. Die Autovermietung habe den Wagen aber freiwillig an den späteren Verkäufer vermietet. Die Autovermietung ortete den Mietwagen laut Gericht später per GPS und nahm ihn mit dem Zweitschlüssel wieder an sich. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil müsste sie ihn an den Käufer herausgeben.
C.Silva--GBA